Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand und Parteien
Vertragliche Beziehungen werden zwischen dem Mieter und Petra und Jens Vortkort (Vermieter), Eigentümer des Mietobjekts, abgeschlossen. Die Vermieter vermitteln insbesondere weder Reiseleistungen, noch treten sie als Reiseveranstalter auf. Dies voraussetzend, sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.

2. Abschluss des Mietvertrages
Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und den Vermietern der Villa „Bel Air“, sind die im Internet auf der Seite www.villa-belair-capecoral.de veröffentlichten Daten, die das Mietobjekt mit den individuellen, zusätzlichen Mietbedingungen und Mietpreisen vorstellen. (Objektinformation). Preisänderungen zwischen Anfrage und Vertragsschluss bleiben vorbehalten. Nach Anfrage durch den Mieter, übersenden die Vermieter ein Vertragsangebot, auf dem dafür vorgesehenen Formular. Die Vermieter sind an dieses Vertragsangebot 3 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt, mit der zeitgerechten Rücksendung, des unterschriebenen Mietvertrages durch den Mieter, an die Vermieter, zustande. Der Mietvertrag enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl und namentliche Nennung der Mieter, sowie eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjekts. Jedwede nachträgliche Änderung des Mietvertrages (auch Anzahl der Personen oder Änderung von Personen) erfordert die schriftliche Zustimmung der Vermieter und berechtigt ihn, ein Bearbeitungsgeld in Höhe von pauschal 50 Euro zu erheben.

3. Stornierung
Ein Rücktritt nach Vertragsabschluss ist jederzeit, ohne Angabe von Gründen, möglich. Dieser muss schriftlich, per Einschreiben erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Für den Fall des Rücktritts erheben die Vermieter pauschalisierte Stornokosten. Diese decken die Kosten, die dem Vermieter entstehen, auch wenn das Mietobjekt nicht bewohnt wird.

Die Stornokosten betragen immer 80% des vertraglich vereinbarten Mietzinses, werden fällig zum Zeitpunkt der Stornierung und müssen unmittelbar auf das im Mietvertrag für die Restzahlung genannte Konto überwiesen werden.

Der Vermieter bemüht sich, nach Treu und Glauben, für den stornierten Mietzeitraum einen geeigneten Ersatzmieter zu finden. Kann das Mietobjekt für die gleiche Zeit, zum gleichen Preis vom Vermieter vermietet werden, fallen lediglich 10% Bearbeitungsgebühr vom vertraglich vereinbarten Mietpreis an. Die Erstattung der Differenz der Stornokosten erfolgt nach Unterschrift des neuen Mietvertrages und Eingang der Anzahlung.

4. Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit anfallen, sind Bestandteil des Mietzinses, es sei denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Stromkosten, die den Betrag von 35 US Dollar pro Woche überschreiten, sowie die Kosten der Endreinigung (zur Zeit max. 150 Euro) des Mietobjektes sind nicht im Mietpreis enthalten und zusätzlich zu entrichten. Der zurzeit gültige Verbrauchspreis beträgt bei Strom 12 US Cent/KW. Nebenkosten werden – soweit sie anfallen – mit der vom Mieter gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen bezahlten Kaution verrechnet.

Die Villa “Bel Air” ist ein Nichtraucherhaus. Sollten Sie dennoch in der Villa rauchen, stellen wir zusätzlich, zu sonstigen Reinigungskosten, 200 € in Rechnung. Diese werden ggfls. auch mit der Kaution verrechnet.

5. Kaution
Die in der Objektinformation vorgesehene Hinterlegung einer Kaution, in Höhe von zur Zeit 500 Euro, ist bei Vertragsabschluß, auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen. Die Kaution wird unverzinst innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Mietzeit von den Vermietern abgerechnet. Mit der Kaution werden die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser Mietbedingungen verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung der ggfls. vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlen die Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Für Boote ist vor Ort eine Kaution in Höhe von US$ 500,–, in bar oder Travellerscheck (Kreditkarte leider nicht möglich) bei Übernahme des Bootes beim Bootsverwalter zu hinterlegen. Die Kaution wird bei der Bootrückgabe zurückerstattet, abzüglich eventueller Schäden.

6. Zahlungen
Der Mieter verpflichtet sich, den im Mietvertrag angegebenen Anzahlungsbetrag, innerhalb von 7 Tagen nach Rücksendung des Mietvertrages auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen. Der über den Anzahlungsbetrag hinaus geschuldete, restliche Mietzins ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn, unaufgefordert, auf dasselbe Konto zu überweisen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die im Mietvertrag ausgewiesenen Kosten für Endreinigung auszugleichen. Bei Auslandszahlungen gehen etwaige Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies die Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Treten die Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es den Vermietern nicht gelingen, eine Ersatzvermietung vorzunehmen. Ist es den Vermietern nur möglich, eine Ersatzvermietung zu einem geringeren als den vertraglich vereinbarten Mietpreis vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz als Schadenersatz zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die vertraglich vereinbarte Anzahlung bei den Vermietern, um den durch den Nichtmietantritt entstehenden weiteren Schaden auszugleichen. Die Geltendmachung eines höheren bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter ist durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

7. An- und Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 17.00 Uhr übernommen und muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zurückgegeben werden (jeweils Ortszeit). Sofern der Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt ist vom Mieter spätestens 3 Tage vor dem Abreisetag mit einem Beauftragten der Vermieter vor Ort zu vereinbaren. Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet, die den Vermietern hieraus entstehenden Schäden abzugelten. Diese werden dem Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten Kaution verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.

8. Nutzungsberechtigte
Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind während der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, das Mietobjekt dritten Personen ganz oder teilweise zu überlassen oder Gäste aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung des Vertreters der Vermieter vor Ort einzuholen oder die Vermieter per Fax zu benachrichtigen. Die Vermieter sind in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Mietzins anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit der Kaution zu verrechnen. Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den Mieter berechtigt die Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.

9. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich vermerkt ist.

10. Mietobjekt
Die Vermieter gewährleisten, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche verschiedene Personen genutzt wird und daher einer erhöhten Abnutzung unterliegen kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche kurzzeitige vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadenersatz. Die Haftung der Vermieter ist im übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt der Vermieter ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen, Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vermieter zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten des Vermieters auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines lokalen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung der Vermieter, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11. Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und alle, während der Mietzeit entstandenen Schäden und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt, den Vermietern oder seinem Beauftragten vor Ort zu melden, da ansonsten – z.B. nach Rückkehr – seitens der Vermieter keinerlei Einflussmöglichkeit mehr besteht. Die Meldung an die Vermieter erfolgt per E-Mail oder Telefax. Bei der Ankunft festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass der Mieter nachweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht wurden. Die Vermieter sind berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten für die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag, so hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden Schadensbetrag unverzüglich auszugleichen. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.

12. Reinigung und Instandhaltung
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Pool und Poolbereich sowie des Mietobjekts. Das Objekt ist bei der Übergabe in besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren. Diese Tonnen sind nach ausliegendem Plan zur Leerung durch die örtliche Müllabfuhr an den Straßenrand zu stellen. Über den Plan hinaus, kann der Tag der Müllabfuhr beim Beauftragten vor Ort erfragt werden. Einrichtungsgegenstände sind in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten und in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, sind die Vermieter berechtigt, diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.

13. Bedingungen für die Nutzung des „Bel Air Bootes“
Sollte die Nutzung des „Bel Air Bootes“ im Mietvertrag der Villa „Bel Air“ vereinbart sein, sind folgende, zusätzliche Punkte Bestandteil der AGB der Mietverträge der Villa „Bel Air“:

Allgemein
Der Mieter der Villa „Bel Air“ nutzt das „Bel Air Boot“ auf eigene Gefahr bzw. eigenes Risiko. Für körperliche Schäden, gleich welcher Art, Verletzungen, auch Todesfolge, übernimmt der Vermieter der Villa „Bel Air“ keinerlei Haftung. Es gilt als vereinbart, dass der Mieter der Villa „Bel Air“ den Vermieter der Villa „Bel Air“ von jeder Haftung befreit bzw. freistellt. Durch Unterschreiben des Mietvertrages der Villa „Bel Air“ bzw. durch Nutzung des „Bel Air Bootes“ gilt dies als verstanden und bestätigt.

Haftung des Vermieters der Villa „Bel Air“
Der Vermieter der Villa „Bel Air“ haftet dem Mieter der Villa „Bel Air“, bei Nutzung des „Bel Air Bootes“, nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters der Villa „Bel Air“ entstehen. Der Vermieter der Villa „Bel Air“ haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials und elektronischer Instrumente wie z. B. Seekarten, GPS, Handbüchern, Kompass usw. verursacht werden. Ansprüche des Mieters der Villa „Bel Air“ infolge von Nichtbenutzbarkeit des „Bel Air Bootes“, wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Mieter der Villa „Bel Air“ oder Dritte während des Mietzeitraumes verursacht werden, sind ausgeschlossen. Auch ausgeschlossen ist die Haftung des Vermieters falls das Boot durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist. Als Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, seien hier genannt: Terroristische Anschläge, Bürgerkrieg, Erdbeben, Umweltkatastrophen, natürliche Prozesse wie Trockenheit oder Hochwasser, Stürme, Gewitter u.a.
Der Vermieter der Villa „Bel Air“ und/oder sein Repräsentant vor Ort, hält das „Bel Air Boot“, nach bestem Wissen und Gewissen, in technisch bestmöglichem Zustand und sorgt im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort, für schnellstmögliche Reparatur, wenn sich Notwendigkeiten ergeben sollten. Vermieter der Villa „Bel Air“ und Mieter der Villa „Bel Air“ sind sich darüber einig, dass das „Bel Air Boot“ von verschiedenen Mietern der Villa „Bel Air“ genutzt wird und somit kosmetische/optische Schönheitsfehler am Boot auftreten können, die nicht zur Reduzierung des Mietpreises der Villa „Bel Air“ berechtigen.

Haftung des Mieters der Villa „Bel Air“
Der Mieter der Villa „Bel Air“ hat das ihm zur Nutzung überlassene „Bel Air Boot“ pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Er verpflichtet sich, das „Bel Air Boot“ mit sämtlichem Zubehör vor Beschädigungen zu bewahren, sowie Veränderungen
und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Insbesondere muss der Motor ständig überwacht werden. Schäden, die z.B. durch Trockenlaufen des Motors entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter der Villa „Bel Air“ darf das ihm zur Nutzung überlassene „Bel Air Boot“ nicht unbeaufsichtigt vor Anker liegen lassen und es nicht in eine Situation bringen, aus der es nur mit fremder Hilfe befreit werden kann. Das Grillen an Bord ist nicht gestattet!
Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters der Villa „Bel Air“, bei Nutzung des „Bel Air Bootes“, für die der Vermieter der Villa „Bel Air“ von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter der Villa „Bel Air“ den Vermieter der Villa „Bel Air“ von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Mieter der Villa „Bel Air“ übernimmt das „Bel Air Boot“ auf eigene Verantwortung zur Nutzung.
Verlässt der Mieter der Villa „Bel Air“, das ihm zur Nutzung überlassene „Bel Air Boot“, nicht im Dock der Villa „Bel Air“, gleich aus welchem Grund, so trägt der Mieter der Villa „Bel Air“ alle Kosten für die Rückführung des „Bel Air Bootes“ zu Wasser oder Land.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vermieter der Villa „Bel Air“ zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters der Villa „Bel Air“ für diejenigen Schäden am zur Nutzung überlassenen Bootes führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz (auch Alkohol) oder Nichtbeachtung der bei der Einweisung des Nutzers gegebenen Informationen durch den, vom Eigentümer der Villa „Bel Air“, bestimmten Einweiser, der in den Checklisten genannten Informationen und die in der „Bootsfibel Bel Air Boot“ niedergelegten und zur Verfügung gestellten Informationen, Anweisungen und Ratschläge, sowie für etwaige Folgeschäden.
Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist vom Nutzer des Bootes zu tragen und entspricht der geleisteten Kaution. Schäden und Verluste werden mit der geleisteten Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung gedeckte Schäden, sind dem Vermieter der Villa „Bel Air“ vom Nutzer des „Bel Air Bootes“ unverzüglich zu ersetzen.
Der Mieter der Villa „Bel Air“ hat dem Vermieter der Villa „Bel Air“ oder dessen Repräsentanten vor Ort, unverzüglich über während der Nutzung des „Bel Air Bootes“aufgetretene oder entstandene Schäden zu unterrichten, um ggfls. grössere Folgeschäden zu vermeiden.

14. Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages müssen schriftlich erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung im übrigen nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite haften für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen der Vermieter entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen der Mieter gilt die erste den Vermietern zugegangene Erklärung. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Stand 12.06.2011

Special:

Bel Air-Winter nervt-Special
7 Tage absoluter Traumurlaub für 900,- Euro + Steuer
vom 12.01. bis 19.01.2013

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